Die Bezeichnung Immobilienmakler oder auch Makler ist nicht geschützt. Zur Ausübung ist kein Nachweis über die berufliche Ausbildung oder über die fachliche Eignung erforderlich. Um als Immobilienmakler tätig zu sein, kann man unter dem Aspekt der Gewerbefreiheit ein Maklergewerbe anmelden und betreiben. Für die Gewerbeanmeldung zum Immobilienmakler ist eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung nötig. Diese kann gegebenenfalls bei Vorstrafen aufgrund von Kapitaldelikten oder nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen verweigert werden.
In anderen europäischen Ländern muss oft für die Tätigkeit als Immobilienmakler eine Ausbildung nachgewiesen werden. In Österreich gibt es zum Beispiel eine eigene Immobilien-Kammer, welche die Aufsicht über Immobilienmakler und Immobilienverwalter hat und auch entsprechende Fachprüfungen durchführt. Die deutschen Immobilienmakler können dies auf freiwilliger Basis tun und Angebote von Verbänden und Akademien wahrnehmen. Die seriösen und kompetenten Makler nehmen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, denn das Tätigkeitsgebiet der Makler ist umfangreich und verantwortungsvoll. Obwohl es, wie bereits erwähnt, keine Vorschriften gibt, haben viele Makler einen Berufsabschluss als Immobilienkaufmann/-frau oder sind Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Viele Immobilienmakler sind auch Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen, Architekt, Bauingenieur oder haben ähnliche anspruchsvolle Berufsausbildungen.
Ist der Immobilienmakler tätig, erhält er für seine erfolgreichen Bemühungen eine Maklerprovision. Zur Vermarktung und zum Verkauf einer Immobilie wird ein Maklervertrag geschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die Provisionsgarantie, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Erfolg, bzw. zum Verkauf der Immobilie führt. Der Maklervertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Beim Maklervertrag unterscheidet man drei Arten der Vereinbarung:
Allgemeinauftrag - der Auftraggeber kann auch andere Immobilienmakler einschalten oder selbst tätig werden.
Alleinauftrag - dem Auftraggeber ist es untersagt, weitere Immobilienmakler zu beauftragen. Der Eigenverkauf durch den Auftraggeber ist weiter möglich.
Qualifizierter Alleinauftrag - der Auftraggeber darf keine weiteren Immobilienmakler beauftragen und auch nicht selbst tätig werden.
Nach der Beauftragung beginnt der Makler mit seinen umfangreichen Aufgaben. Der gute Immobilienmakler arbeitet professionell. Er begutachtet Grundstück und Gebäude, analysiert den Markt und prüft eventuelle Mietverträge. Die eigene Kundendatei wird auf potentielle Kaufinteressenten geprüft. Der Immobilienmakler erstellt ein Expose, schaltet Anzeigen in der örtlichen Presse und bietet das Objekt im Internet an. Danach folgen Terminvereinbarungen, Besichtigungen vor Ort und Kaufverhandlungen. Bei erfolgreicher Vermarktung der Immobilie begleitet der Immobilienmakler Sie bis zum notariellen Kaufvertrag.
Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist also sehr vielseitig und die Tätigkeiten oft sehr aufwendig. Als Fazit kann man feststellen: In den meisten Fällen lohnt es sich einen Immobilienmakler zu beauftragen.
44809 Bochum
Makler gesucht für den Verkauf
einer Wohnung
37647 Vahlbruch
Makler gesucht für den Verkauf
eines Einfamilienhauses
21368 Dahlenburg
Makler gesucht für den Verkauf
eines Einfamilienhauses
Baujahr : 1988
04519 Rackwitz
Makler gesucht für die Vermietung
eines Mehrfamilienhauses
Baujahr : 1997